Brauchtumsfeuer - Rechtliche Mitteilung der BH Schwaz

Veröffentlichungsdatum19.03.2025Lesedauer< 1 MinuteKategorienAllgemeines
Feuer

Osterfeuer am Karsamstag (19.04.2025) sind fristgerecht (2 Wochen vorher) an die Gemeinde zu melden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei starkem Wind, bei großer Trockenheit bzw. bei Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, das Entzünden von Feuer untersagt ist.