Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Sonnwendfeuer, Herz-Jesu-Feuer) - Rechtliche Mitteilung der BH Schwaz

Veröffentlichungsdatum16.03.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienAllgemeines
Feuer

Osterfeuer am Karsamstag (04.04.2026) sind fristgerecht, mindestens 2 Wochen vorher, mittels Formular (Meldung eines Brauchtumsfeuers, Zweckfeuers) an die Gemeinde zu melden. Das Abbrennen an anderen Tagen als den gesetzlich anerkannten Tagen ist nicht erlaubt!

Es wird darauf hingewiesen, dass bei starkem Wind, bei großer Trockenheit oder ohne entsprechende Überwachung und Nachkontrolle das Abbrennen zu unterlassen ist. Ebenso ist bei Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, das Entzünden von Feuer in Waldnähe untersagt!