Gemeindeamt
Das nächste Mal geöffnet:Mo, 09.03.2026 ab 07:00 Uhr
Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für EU-Bürger*.
EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* und deren Angehörige (EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger*) dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monaten in Österreich aufhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein längerer Aufenthalt möglich (z.B. wenn in Österreich Arbeit aufgenommen wird).