Gemeindeamt
Das nächste Mal geöffnet:Mo, 09.03.2026 ab 07:00 Uhr
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.