Gemeindeamt
Das nächste Mal geöffnet:Di, 14.04.2026 ab 07:00 Uhr
Folgende Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes sind von der Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse ausgenommen:
Darüber hinaus ist die A 26 Linzer Autobahn solange von der Vignettenpflicht befreit, solange diese nicht an die A 7 Mühlkreis Autobahn über den Knoten Linz/Hummelhof angeschlossen ist.
Vignette und Maut
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002