Gemeindeamt
Das nächste Mal geöffnet:Mo, 10.08.2026 ab 07:00 Uhr
Die Vertretungsperson muss regelmäßig Kontakt zur vertretenen Person halten, da sich diese zu den anstehenden Entscheidungen äußern können muss. Sofern der Vertretungsperson nicht ausschließlich Angelegenheiten übertragen worden sind, deren Besorgung vorwiegend Kenntnisse des Rechts oder der Vermögensverwaltung voraussetzen, soll der persönliche Kontakt (in der Regel im Rahmen eines Besuchs) zur vertretenen Person mindestens einmal im Monat stattfinden. Unter anderem über diesen persönlichen Kontakt muss dem Gericht einmal jährlich berichtet werden (wie er gestaltet wurde und wie häufig er stattgefunden hat).