Gemeindeamt
Das nächste Mal geöffnet:Mo, 10.08.2026 ab 07:00 Uhr
Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.