Gemeindeamt
Das nächste Mal geöffnet:Do, 15.01.2026 ab 07:00 Uhr
Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.