Gemeindeamt
Das nächste Mal geöffnet:Do, 15.01.2026 ab 07:00 Uhr
Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden.
Die Namensänderung einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (BMJ)" bekanntgegeben werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels digitaler Signatur erforderlich.