Gemeindeamt
Das nächste Mal geöffnet:Mo, 10.08.2026 ab 07:00 Uhr
Die Bestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erfolgt durch das Gericht mittels eines schriftlichen Beschlusses.
Das gerichtliche Verfahren besteht aus folgenden Schritten:
Das Gericht kann das Verfahren nach jedem Verfahrensschritt beenden (einstellen).
Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann z.B. abgesehen werden, wenn ausreichende ärztliche Unterlagen vorliegen.