- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde schicken (gilt im Inland und im Ausland); davor sind folgende Schritte erforderlich:
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus der Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
- Wahlkarte musste bis spätestens Sonntag, 29. September 2024 (Wahltag), um 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde ankommen; die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei der Bezirkswahlbehörde abgeben; davor sind folgende Schritte erforderlich:
- Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
- Abgabe bis zum 29. September 2024 (Wahltag), 17 Uhr; auch durch andere Person möglich
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben (gilt nur im Ausland); davor sind folgende Schritte erforderlich:
- Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
- Innerhalb des EWR oder der Schweiz musste die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte bis spätestens Montag, 23. September 2024 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen
- Außerhalb des EWR oder der Schweiz musste die Wahlkarte bis spätestens Freitag, 20. September 2024 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher benötigten auf jeden Fall eine Wahlkarte, außer sie befinden sich am Wahltag in der österreichischen Gemeinde ihrer Eintragung in die Wählerevidenz und können das für sie zuständige Wahllokal besuchen. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte kann auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden.
Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wurde.
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!